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Thema 2. Satzkonstituenten. Satzteile, Phrasenteile.Date: 2015-10-07; view: 433.
Satzkonstituenten kann man folgenderweise teilen: 1. Satzteile (=unmittelbare Konstituenten; z.B. Prädikate, Subjekte, Objekte, Umstandsbestimmungen u.a.); 2. Phrasenteile (=mittelbare Konstituenten, Teile von Satzteilen; z.B., Attribute). Das kleine Mädchensammeltbunte Blumen Subjekt Prädikat Akk.-Objekt Das kleine Mädchen sammelt bunte Blumen Attribut Attribut §1. Prädikat – bezeichnet das Merkmal (z.B., eine Tätigkeit, die am Subjekt ausgeht) oder einen Zustand des Subjekts. Sie schlief und atmete langsam und ruhig – bezeichnet, was wird über Subjekt ausgesagt. Es gibt zwei Arten: 1. Vollverbprädikat (braucht keine Erweiterung) 2. Gemischtes Prädikat (besteht aus einem Verb und einem Prädikatzusatz: dazu gehören Prädikatserweiterungen oder Prädikativum) Prädikativum – Substantivphrase (was?), Adjektivphrase (wie?) Der Himmel ist blau Der Himmel bleibt blau Der Himmel wird blau Er ist Lehrer Er bleibt Lehrer Er wird Lehrer gemischtes Prädikat (Lehrer ,blau- Prädikativum) Prädikatserweiterung. Gefügeverb: 1. Unpersönliche Verben Es regnet („Es“ – Pseudosubjekt) 2. Reflexive Verben Ich interessiere mich für Kunst 3. Verben mit bestimmten Erweiterung Er steckt den Kopfin den Sand = Er gibt auf gemischtes Prädikat (zwei Erweiterungen)
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