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Thema 2. Satzkonstituenten. Satzteile, Phrasenteile.


Date: 2015-10-07; view: 433.


 

Satzkonstituenten kann man folgenderweise teilen: 1. Satzteile (=unmittelbare Konstituenten; z.B. Prädikate, Subjekte, Objekte, Umstandsbestimmungen u.a.); 2. Phrasenteile (=mittelbare Konstituenten, Teile von Satzteilen; z.B., Attribute).

Das kleine Mädchensammeltbunte Blumen

Subjekt Prädikat Akk.-Objekt

Das kleine Mädchen sammelt bunte Blumen

Attribut Attribut

§1. Prädikat

– bezeichnet das Merkmal (z.B., eine Tätigkeit, die am Subjekt ausgeht) oder einen Zustand des Subjekts.

Sie schlief und atmete langsam und ruhig

– bezeichnet, was wird über Subjekt ausgesagt.

Es gibt zwei Arten:

1. Vollverbprädikat (braucht keine Erweiterung)

2. Gemischtes Prädikat (besteht aus einem Verb und einem Prädikatzusatz: dazu gehören Prädikatserweiterungen oder Prädikativum)

Prädikativum – Substantivphrase (was?), Adjektivphrase (wie?)

Der Himmel ist blau

Der Himmel bleibt blau

Der Himmel wird blau

Er ist Lehrer

Er bleibt Lehrer

Er wird Lehrer

gemischtes Prädikat (Lehrer ,blau- Prädikativum)

Prädikatserweiterung. Gefügeverb: 1. Unpersönliche Verben

Es regnet („Es“ – Pseudosubjekt)

2. Reflexive Verben

Ich interessiere mich für Kunst

3. Verben mit bestimmten Erweiterung

Er steckt den Kopfin den Sand = Er gibt auf

gemischtes Prädikat (zwei Erweiterungen)


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Thema 1. Syntax. Lehre vom Satz | Umstandsbestimmungen
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